Aktuell2021-12-01T17:08:43+01:00

Aktuelles

Die Jobcenter-App ist da

Die neue Jobcenter-App steht ab sofort für Sie in den App-Stores zur Verfügung.

Mit der App ist alles rund um das Jobcenter übersichtlich an einem Ort und gesammelt.

Und für Sie wird Vieles leichter.

  • Fotografieren Sie Unterlagen einfach ab und laden diese direkt hoch.
  • Schreiben sie uns eine Nachricht immer und überall.
  • Teilen Sie uns Veränderungen unkompliziert mit.
  • Stellen Sie verschiedenste Anträge und sind immer über den Bearbeitungsstand informiert.
  • Sie finden Ihren neuen Arbeitgeber.

Warnung vor Fake-Anrufen

Aktuell nehmen Kriminelle, die sich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter ausgeben, Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern auf.

Die Kriminellen versuchen dadurch, an sensible Kundendaten – vor allem Kontoverbindungsdaten – der Betroffenen zu gelangen.

Falls Sie einen solchen Anruf, eine SMS, WhatsApp, Instagram-Nachricht oder ähnliches erhalten, beenden Sie das Gespräch unmittelbar und antworten Sie auf keine Nachricht in den sozialen Medien. Geben Sie bitte hier keine persönlichen Daten preis.

Hinweis zum Bearbeitungsstand

Wir arbeiten derzeit intensiv daran, Ihren Antrag bzw. Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Aktuell beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 3 Wochen.

Sie helfen uns, wenn Sie bis dahin zugunsten einer schnelleren Bearbeitung von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand absehen.
Wir kommen selbstverständlich unaufgefordert auf Sie zu, falls wir Rückfragen haben oder Unterlagen fehlen sollten.

Unsere digitalen Angebote stehen Ihnen jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wichtige Information für Geflüchtete aus der Ukraine

Die bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine gelten automatisch bis 4. März 2026 fort.
Das bedeutet, dass alle Personen, die am 1. Februar 2025 im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind,
keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen müssen.

Es ist keine Vorsprache bei der Ausländerbehörde notwendig und es werden darüber auch keine Bescheinigungen ausgestellt.

Die Information finden Sie auch hier.

 

Beratungsgespräche per Video

Wir möchten Ihnen die bestmögliche Dienstleistung anbieten. Deshalb haben Sie jetzt auch die Möglichkeit, Beratungsgespräche mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler per Video durchzuführen.
Haben Sie Interesse?

Detailierte Informationen finden Sie im Kundenflyer-Mein-Videotermin

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