Umzug

Sie wollen umziehen? Lassen Sie sich bei Umzugswunsch bitte vom Jobcenter beraten, damit Ihre Kosten übernommen werden.

Wann kann ich umziehen?

Wenn Sie umziehen möchten, sollten Sie vor der Unterschrift des neuen Mietvertrages den Umzug mit dem Jobcenter abstimmen.
Nur wenn das Jobcenter

  • den Umzug als erforderlich und

  • die Kosten für die neue Unterkunft als angemessen anerkennt,

erhalten Sie für das Mietangebot eine schriftliche Zusicherung des Jobcenters über die künftigen Kosten der neuen Wohnung.

Kontakt Jobcenter
Leistungsangelegenheiten

Bayreuth
0921 88 77 50

Pegnitz
09241 975 70

Was ist zu beachten?

Das Jobcenter benötigt für die Entscheidung ein unverbindliches Mietangebot über die gewünschte Unterkunft. Legen Sie hierzu bitte den nicht unterschriebenen Mietvertrag beim Jobcenter zur Prüfung vor.

Bitte beachten Sie: Auch, wenn Sie keine Umzugskosten geltend machen möchten, sollten Sie sich trotzdem eine schriftliche Zusicherung für die Anmietung einer neuen Wohnung einholen.

Ohne Zusicherung des Jobcenters tragen Sie das Risiko, dass die neuen Unterkunftskosten nicht oder nicht in voller Höhe bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II berücksichtigt werden. Personen unter 25 Jahren können nur unter besonderen Voraussetzungen die Zustimmung zu einem Umzug z.B. aus der elterlichen Wohnung durch das Jobcenter erhalten. Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen und einen Umzugswunsch haben, lassen Sie sich bitte von uns beraten.

Darlehen für Mietkaution
Im Umzugsfall ist die darlehensweise Übernahme einer Mietkaution möglich. Hierzu benötigen Sie ebenfalls eine Zusicherung des Jobcenters. Entsprechendes gilt für Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten.

Wichtiger Hinweis
Im Falle eines Umzuges gilt die Karenzzeit grundsätzlich weiter. Eine Übernahme der neuen Unterkunftskosten setzt jedoch die vorherige Zustimmung des Jobcenters voraus.