Fördermöglichkeiten

Wenn Sie eine neue Stelle suchen, können wir Sie bei der Stellensuche, Ihren Bewerbungen und Ihrer Weiterbildung unterstützen. Eine finanzielle Förderung für Sie oder Ihren Arbeitgeber ist ebenso möglich.

Wie kann das Jobcenter Arbeitsuchende unterstützen?

Verschiedene zusätzliche Leistungen und Förderungen können Ihnen, als Arbeitsuchenden helfen und den Einstieg erleichtern. Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler wird mit Ihnen gemeinsam individuelle Maßnahmen besprechen.

Das Jobcenter kann unter gewissen Vorrausetzungen auch Ihr Arbeitsentgelt beim Arbeitgeber mit Zuschüssen fördern.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Arbeitsuchende?

Verschiedene Leistungen sollen Ihnen helfen, eine Arbeit zu finden.

Damit dieser (Wieder)-Einstieg gelingt, werden gemeinsam konkrete Vereinbarungen getroffen. In einem Kooperationsplan legen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft fest, welche Leistungen zur Eingliederung in das Berufsleben nötig sind.

Zu den Förderleistungen des Jobcenters für erwerbsfähige Hilfebedürftige zählen unter anderem:

Wenn Ihnen Kosten durch die Jobssuche oder die Wiederaufnahme einer Arbeit entstehen, können Sie Leistungen aus dem sogenannten Vermittlungsbudget erhalten.

Damit können die Kosten für beispielsweise folgende Auslagen erstattet werden:

  • Bewerbungsunterlagen
  • Nachweise (beglaubigte Kopien oder Übersetzungen)
  • Die Fahrt zum Vorstellungsgespräch
  • Ein Umzug

Sogenannte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach einer Beschäftigung. Sie können…

  • eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) oder
  • eine Maßnahme bei einem Bildungsträger (MAT) absolvieren.

Ziel beider Maßnahmen ist: Sie finden heraus, ob Sie sich für die jeweilige Tätigkeit eignen. Außerdem können Sie neue Fähigkeiten erwerben und sich damit neue berufliche Perspektiven schaffen.

Die Dauer einer betrieblichen MAG bei einem Arbeitgeber darf bei Erwachsenen über 25 Jahren nicht länger als 6 Wochen dauern. Bei Menschen unter 25 Jahren sind es bis zu 12 Wochen.

Sollten Sie über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder entsprechen Ihre beruflichen Kenntnisse nicht mehr dem aktuellen Stand, kann eine berufliche Weiterbildung in Frage kommen. Mit einer Qualifizierung können Sie zum Beispiel nach langer Arbeitslosigkeit oder als Berufsrückkehrer/-in auf bisheriges Wissen aufbauen oder auch den Einstieg in ein neues Berufsfeld finden.

Wenden Sie sich an Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihren Arbeitsvermittler, wenn Sie sich für eine Weiterbildung interessieren.

Diese Fördermaßnahmen umfassen unter anderem Beratung, Vermittlung, berufliche Qualifizierung und notwendige besondere Hilfen, die auf Ihre Behinderung zugeschnitten sind.

Zusammen mit Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler definieren Sie Ziele, die Ihre Teilhabe am Arbeitsleben trotz einer Behinderung ermöglichen und Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten. Sie schaltet bei Bedarf auch die Reha-Beratung ein.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern möchten, können Sie eine Arbeitsgelegenheit (AGH, umgangssprachlich: Ein-Euro-Job) wahrnehmen.

Arbeitsgelegenheiten sollen vorhandene Arbeitsplätze nicht ersetzen und dürfen nur zeitlich befristet ausgeübt werden. Sie werden zum Beispiel von Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen angeboten. Wer eine Arbeitsgelegenheit wahrnimmt und dadurch einen Mehraufwand hat, wird dafür vom Jobcenter entschädigt – vorausgesetzt, die Kosten sind angemessen.

Wenden Sie sich an Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihren Arbeitsvermittler, wenn Sie sich für eine Arbeitsgelegenheit interessieren.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, unterstützt Sie das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen durch weitere finanzielle Hilfen. Das sogenannte Einstiegsgeld soll Ihnen den Start ins Berufsleben erleichtern. Die Unterstützung wird ergänzend zum Arbeitslosengeld II gezahlt.

Die Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Sie können es bekommen, wenn Sie …

  • eine hauptberufliche, selbständige Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden aufnehmen oder
  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, deren Arbeitsentgelt über 520 Euro pro Monat liegt.

Lassen Sie sich umfassend von Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihren Arbeitsvermittler beraten, wenn Sie sich Sie sich für das Einstiegsgeld interessieren.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einem Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zu gewähren (Eingliederungszuschuss).

Den Antrag über einen Eingliederungszuschuss müssen Arbeitgeber stellen, bevor eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Ansprechpartner für Unternehmen ist Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler des Jobcenters.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Arbeitgeber?

Sie wollen eine offene Stelle besetzen?

Das Jobcenter Bayreuth Land unterstützt Sie mit einem Eingliederungszuschuss, wenn zum Beispiel von dem Bewerber eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist.

Wir können einen zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen.
Dieser soll die geringere Leistung der neuen Arbeitskraft ausgleichen. Förderhöhe und Dauer hängen immer vom Einzelfall ab.

Sie haben Interesse oder wollen lediglich Ihre Fördermöglichkeiten erfragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kontakt Jobcenter

Arbeitsvermittlung

0921 88 77 60

Jobcenter-Bayreuth-Land.Vermittlung@jobcenter-ge.de