Bildung & Teilhabe
Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können, werden sie durch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert und unterstützt, z.B. bei Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Nachhilfe, Ausflügen und Klassenfahrten, Sportvereinen und Musikunterricht.
Wann bekomme ich Leistungen aus dem Bildungspaket?
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie selbst oder die mit Ihnen im Haushalt lebenden Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), also Bürgergeld
oder
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), also Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Wo kann ich Leistungen beantragen?
Für Anspruchsberechtigte, die Leistungen nach dem SGB XII, also Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten und ihren Wohnsitz im Landkreis Bayreuth haben, ist das Landratsamt Bayreuth zuständig. Informationen des Landratsamtes zum Bildungspaket finden sie hier.
Das Jobcenter Bayreuth Land ist zuständig für Anspruchsberechtigte, die Leitungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten und ihren Wohnsitz im Landkreis Bayreuth haben.