Bildung & Teilhabe

Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können, werden sie durch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert und unterstützt, z.B. bei Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Nachhilfe, Ausflügen und Klassenfahrten, Sportvereinen und Musikunterricht.

Was ist im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten?

Sie haben einen Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,

  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,

  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,

  • notwendige Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,

  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Wann bekomme ich Leistungen aus dem Bildungspaket?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie selbst oder die mit Ihnen im Haushalt lebenden Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), also Bürgergeld

oder

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), also Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Wo kann ich Leistungen beantragen?

Für Anspruchsberechtigte, die Leistungen nach dem SGB XII, also Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten und ihren Wohnsitz im Landkreis Bayreuth haben, ist das Landratsamt Bayreuth zuständig. Informationen des Landratsamtes zum Bildungspaket finden sie hier.

Das Jobcenter Bayreuth Land ist zuständig für Anspruchsberechtigte, die Leitungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten und ihren Wohnsitz im Landkreis Bayreuth haben.