Regelbedarfe
Der Regelbedarf ist ein statistisch ermittelter pauschaler Wert.
Er beinhaltet die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person und Pauschalen zur Ansparung von unregelmäßig notwendigen Anschaffungen z.B. Kosten für Essen, Körperpflege, Strom, Kleidung, Mobilität, Elektrogeräte …
Was sind die Regelbedarfe?
Die Regelbedarfe umfassen pauschal die Kosten für:
Ernährung
Körperpflege
Hausrat
Bekleidung
Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser)
Telefon/Internet
Teilhabe am kulturellen Leben
Bei der Berechnung der zustehenden Leistungen werden lediglich die pauschalen Bedarfssätze berücksichtigt.
Die Regelbedarfe werden jährlich zum 01.01. neu angepasst. Sofern sich hieraus Änderungen ergeben, erfolgt die Anpassung Ihrer Leistungen automatisch.
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bilden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern bzw. mit dem Elternteil gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft.
Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, bilden für sich allein eine eigene Bedarfsgemeinschaft und müssen deshalb einen eigenen Antrag stellen.
Regelbedarfsstufe
1
Berechtigte Personengruppen
Alleinstehende
Alleinerziehende
Volljährige mit minderjährigem Partner
449,00 EUR
Regelbedarfsstufe
2
Berechtigte Personengruppen
Beide volljährige Partner in der Bedarfsgemeinschaft
404,00 EUR
Regelbedarfsstufe
3
Berechtigte Personengruppen
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt.
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung umziehen.
360,00 EUR
Regelbedarfsstufe
4
Berechtigte Personengruppen
Kinder von 14 bis 17 Jahren
Minderjährige Partner
376,00 EUR
Regelbedarfsstufe
5
Berechtigte Personengruppen
Kinder von 6 bis 13 Jahren
311,00 EUR
Regelbedarfsstufe
6
Berechtigte Personengruppen
Kinder von 0 bis 5 Jahren
285,00 EUR
Wann erhalte ich Mehrbedarfe?
Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel wenn Sie alleinerziehend oder schwanger sind oder sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen.
Was sind weitere einmalige Leistungen?
Neben den Regelbedarfen können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen als Zuschuss oder als Darlehen beantragen.
Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln einschließlich Haushaltsgeräten
Erstausstattung für Geburt und Schwangerschaftsbekleidung
Leistungen für Bildung und Teilhabe, z.B. Kosten für Klassenfahrten oder Schulausflüge
Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Erstausstattung für Bekleidung