Regelbedarfe
Der Regelbedarf ist ein statistisch ermittelter pauschaler Wert.
Er beinhaltet die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person und Pauschalen zur Ansparung von unregelmäßig notwendigen Anschaffungen z.B. Kosten für Essen, Körperpflege, Strom, Kleidung, Mobilität, Elektrogeräte …
Was sind die Regelbedarfe?
Die Regelbedarfe umfassen pauschal die Kosten für:
Bei der Berechnung der zustehenden Leistungen werden lediglich die pauschalen Bedarfssätze berücksichtigt.
Die Regelbedarfe werden jährlich zum 01.01. neu angepasst. Sofern sich hieraus Änderungen ergeben, erfolgt die Anpassung Ihrer Leistungen automatisch.
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bilden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern bzw. mit dem Elternteil gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft.
Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, bilden für sich allein eine eigene Bedarfsgemeinschaft und müssen deshalb einen eigenen Antrag stellen.
Regelbedarfsstufe
1
Berechtigte Personengruppen
Alleinstehende
Alleinerziehende
Volljährige mit minderjährigem Partner
563 EUR
Regelbedarfsstufe
2
Berechtigte Personengruppen
Beide volljährige Partner in der Bedarfsgemeinschaft
506 EUR
Regelbedarfsstufe
3
Berechtigte Personengruppen
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt.
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung umziehen.
451 EUR
Regelbedarfsstufe
4
Berechtigte Personengruppen
Kinder von 14 bis 17 Jahren
Minderjährige Partner
471 EUR
Regelbedarfsstufe
5
Berechtigte Personengruppen
Kinder von 6 bis 13 Jahren
390 EUR
Regelbedarfsstufe
6
Berechtigte Personengruppen
Kinder von 0 bis 5 Jahren
357 EUR
Wann erhalte ich Mehrbedarfe?
Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel wenn Sie alleinerziehend oder schwanger sind oder sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen.
Was sind weitere einmalige Leistungen?
Neben den Regelbedarfen können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen als Zuschuss oder als Darlehen beantragen.