Regelbedarfe

Der Regelbedarf ist ein statistisch ermittelter pauschaler Wert.
Er beinhaltet die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person und Pauschalen zur Ansparung von unregelmäßig notwendigen Anschaffungen z.B. Kosten für Essen, Körperpflege, Strom, Kleidung, Mobilität, Elektrogeräte …

Welche Leistungen bekomme ich?

Ihr Bürgergeld setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • den Regelbedarfen für erwerbsfähige Leistungsempfänger/innen und seine/ihre nicht erwerbsfähigen Angehörigen

  • den Mehrbedarfen

  • den Kosten für eine angemessene Unterkunft und deren Heizung

Die Summe, die sich daraus ergibt, erhalten Sie monatlich im Voraus. Nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, falls Sie weiter Leistungen benötigen.

Ihre Krankenversicherung

Mit der Bewilligung von Bürgergeld werden Sie Pflichtmitglied in der von Ihnen ausgewählten gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten trägt das Jobcenter.

Was sind die Regelbedarfe?

Die Regelbedarfe umfassen pauschal die Kosten für:

  • Ernährung

  • Körperpflege

  • Hausrat

  • Bekleidung

  • Haushaltsstrom (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser)

  • Telefon/Internet

  • Teilhabe am kulturellen Leben

Bei der Berechnung der zustehenden Leistungen werden lediglich die pauschalen Bedarfssätze berücksichtigt.
Die Regelbedarfe werden jährlich zum 01.01. neu angepasst. Sofern sich hieraus Änderungen ergeben, erfolgt die Anpassung Ihrer Leistungen automatisch.

Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bilden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern bzw. mit dem Elternteil gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft.
Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, bilden für sich allein eine eigene Bedarfsgemeinschaft und müssen deshalb einen eigenen Antrag stellen.

Regelbedarfsstufe

1

Berechtigte Personengruppen

Alleinstehende
Alleinerziehende
Volljährige mit minderjährigem Partner

563 EUR

Regelbedarfsstufe

2

Berechtigte Personengruppen

Beide volljährige Partner in der Bedarfsgemeinschaft

506 EUR

Regelbedarfsstufe

3

Berechtigte Personengruppen

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt.
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung umziehen.

451 EUR

Regelbedarfsstufe

4

Berechtigte Personengruppen

Kinder von 14 bis 17 Jahren
Minderjährige Partner

471 EUR

Regelbedarfsstufe

5

Berechtigte Personengruppen

Kinder von 6 bis 13 Jahren

390 EUR

Regelbedarfsstufe

6

Berechtigte Personengruppen

Kinder von 0 bis 5 Jahren

357 EUR

Wann erhalte ich Mehrbedarfe?

Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel wenn Sie alleinerziehend oder schwanger sind oder sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen.

Was sind weitere einmalige Leistungen?

Neben den Regelbedarfen können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen als Zuschuss oder als Darlehen beantragen.

  • Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln einschließlich Haushaltsgeräten

  • Erstausstattung für Geburt und Schwangerschaftsbekleidung

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe, z.B. Kosten für Klassenfahrten oder Schulausflüge

  • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

  • Erstausstattung für Bekleidung