Regelbedarfe
Die Regelbedarfe umfassen pauschal die Kosten für:
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser)
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- Bedürfnisse des täglichen Lebens
Bei der Berechnung der zustehenden Leistungen werden lediglich die pauschalen Bedarfssätze berücksichtigt.
Die Regelbedarfe werden jährlich zum 01.01. per Gesetz neu festgesetzt.
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bilden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern bzw. mit dem Elternteil gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft.
Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, bilden für sich allein eine eigene Bedarfsgemeinschaft und müssen deshalb einen eigenen Antrag stellen.
In der Bedarfsgemeinschaft beträgt der Regelbedarf ab 01.01.2021 monatlich für:
Berechtigte | Regelbedarf |
| 446 Euro |
| 401 Euro |
| 357 Euro |
| 373 Euro |
| 309 Euro |
| 283 Euro |
Mehrbedarf
Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel wenn sie alleinerziehend oder schwanger sind oder Sie sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen.
Weitere Leistungen
Folgende Leistungen können Sie über den Regelbedarf hinaus beantragen:
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Erstausstattung für Geburt und Schwangerschaftsbekleidung
- Leistungen für Bildung und Teilhabe, z. B. Kosten für Klassenfahrten oder Schulausflüge
- Kosten für die Anschaffung und Reparatur von orthopädichen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten
- Erstausstattung für Bekleidung