Anträge, Bescheide und Schreiben werden Schritt für Schritt auf das Bürgergeld angepasst. Dies kann einige Zeit dauern.
Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes noch Dokumente erhalten, die keinen Hinweis darauf enthalten.
Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden.
Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.