Aktuell2021-12-01T17:08:43+01:00

Aktuelles

Videos zu Bürgergeld und den digitalen Services

Unter JOBCENTER.DIGITAL finden Sie Erklär-Videos zu unseren digitalen Services, die Sie dabei unterstützen, Ihre Anliegen online zu erledigen.
In den Videos sehen Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Anträge online stellen oder Ihr Anliegen online erledigen können.
Nutzen Sie den digitalen Service.
Unser Online-Service ist jederzeit verfügbar, sicher und unkompliziert.

Hinweis zum Bearbeitungsstand

Wir arbeiten derzeit intensiv daran, Ihren Antrag bzw. Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Aktuell beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 3 Wochen.

Sie helfen uns, wenn Sie bis dahin zugunsten einer schnelleren Bearbeitung von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand absehen.
Wir kommen selbstverständlich unaufgefordert auf Sie zu, falls wir Rückfragen haben oder Unterlagen fehlen sollten.

Unsere digitalen Angebote stehen Ihnen jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Dokumente einreichen auch online möglich

Mit nur wenigen Klicks können Sie über Ihr Online-Postfach noch notwendige Dokumente (z. B. Verdienstbescheinigungen, Arbeitsverträge, Mietverträge etc.) zu Ihrem Antrag auf Bürgergeld direkt an uns übermitteln.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Dokumente sicher und schnell an das Jobcenter Bayreuth Land zu schicken.

Ihr Online-Postfach – einfach erklärt.

Hier geht’s zum Online-Postfach.

Neben dem Online-Postfach können Sie unter Jobcenter.digital auch das Bürgergeld sowie die Verlängerung von Bürgergeld beantragen und Veränderungen mitteilen.

Wichtige Information für Geflüchtete aus der Ukraine

Die bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine gelten automatisch bis 4. März 2025 fort. Hierzu hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine entsprechende Verordnung erlassen (UkraineAufenthFGV).
Das bedeutet, dass alle Personen, die am 1. Februar 2024 im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind, keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen müssen. Es ist keine Vorsprache bei der Ausländerbehörde notwendig und es werden darüber auch keine Bescheinigungen ausgestellt.

Die Information finden Sie auch hier: https://www.landkreis-bayreuth.de/buerger-service/auslaender-personenstand/auslaenderwesen/ukraine-kriegsfluechtlinge/

 

Beratungsgespräche per Video

Wir möchten Ihnen die bestmögliche Dienstleistung anbieten. Deshalb haben Sie jetzt auch die Möglichkeit, Beratungsgespräche mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler per Video durchzuführen.
Haben Sie Interesse?

Detailierte Informationen finden Sie im Kundenflyer-Mein-Videotermin

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