Der Antrag auf Arbeitslosengeld II
Neuantrag
Sie kommen als neue Kundin/neuer Kunde erstmalig, nach einem Umzug oder nach einer Unterbrechung des Leistungsbezuges zum Jobcenter Bayreuth Land?
Bitte kommen Sie dann persönlich möglichst vormittags in die für Sie zuständige Geschäftsstelle des Jobcenters Bayreuth Land.
Bei ihrer Vorsprache werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eingangsbereichs alle notwendigen persönlichen Daten von Ihnen und den ggf. mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erfragt und erfasst. Ihr Leistungsanspruch wird dem Grunde nach geklärt und im Bereich Markt und Integration wird ihre berufliche Situation besprochen (Erstgespräch). Sie erhalten anschließend alle erforderlichen Formulare und Hinweise zu ihrem Leistungsantrag und einen Termin zur Abgabe ihrer Antragsunterlagen und den dazu notwendigen Nachweisen.
Bitte bringen Sie bei jeder Vorsprache ihre gültigen Ausweispapiere mit.
Weiterbewilligungsantrag
Ihre Leistungen werden in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Den Bewilligungszeitraum können Sie Ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen. Wenn Sie über diesen Zeitraum hinaus die Leistungen weiter beziehen wollen, ist es erforderlich, einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Dieser wird Ihnen ca. 4 Wochen vor Ende Ihres laufenden Bewilligungszeitraums per Post zugesandt. Sollten Sie bis dahin keinen Weiterbewilligungsantrag erhalten haben, so können Sie diesen hier ausdrucken.
Bitte reichen Sie Ihren ausgefüllten Weiterbewilligungsantrag schnellstmöglich ein, damit Ihr Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig bearbeitet werden kann und eine nahtlose Weiterzahlung Ihrer Leistungen sichergestellt ist.
Mitteilung von Änderungen
Grundsätzlich gilt:
Wer Sozialleistungen beantragt oder laufend bezieht, ist verpflichtet, das Jobcenter über alle Änderungen, die für den Leistungsbezug relevant sind, unverzüglich zu unterrichten.
Da die Änderungen, die sich nach der Antragstellung oder Bewilligung von Leistungen ergeben können, vielschichtig sind, werden nachfolgend beispielhaft Änderungen aufgeführt, die Einfluss auf die Leistungsansprüche haben:
Änderung | Vorzulegenden Nachweise |
Auszug eines Mitglieds aus der Bedarfsgemeinschaft | Abmeldebescheinigung des Meldeamtes vorlegen |
Zuzug eines Mitglieds in die Bedarfsgemeinschaft | Haushaltsbescheinigung des Meldeamtes vorlegen, Antragsvordrucke einschließlich Anlagen unter Berücksichtigung des weiteren Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen und Angaben belegen, wenn z. B. Einkommen erzielt wird |
Umzug der gesamten Bedarfsgemeinschaft | Mitteilung vor Umzug notwendig, Zusicherung des neu zuständigen Jobcenters ist erforderlich, wenn weiterhin Leistungen bezogen werden, dann: Mietvertrag vorlegen und Höhe der Miete, Nebenkosten und Heizkosten nachweisen (z. B. Bestätigung des Vermieters), nach Umzug Meldebescheinigung vorlegen |
Beantragung einer Rente | Mitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ausreichend, ggf. Bestätigung des Rententrägers beifügen |
Bewilligung einer Rente | Kopie des Bewilligungsbescheid des Rententrägers |
Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Übergangsgeld | Mitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ausreichend, ggf. Bestätigung des Trägers beifügen |
Bewilligung von Sozialleistungen | Kopie des vollständigen Bewilligungsbescheid des Trägers |
Unterhaltszahlungen | Nachweis über die Höhe der Zahlung und das Datum des Zahlungseingangs vorlegen, z. B. Kontoauszug |
Schwangerschaft | Mutterpass vorlegen |
Aufnahme einer geringfügigen oder versicherungspflichtigen Tätigkeit | Kopie des Arbeitsvertrages, nach Erhalt Kopie der Lohnabrechnung und Kopie des Kontoauszuges, aus dem der Zufluss ersichtlich ist, vorlegen |
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit | Vordruck EKS ausfüllen und das voraus-sichtliche Einkommen im Bewilligungsabschnitt schätzen |
Erstattung aus Lohnsteuerjahresausgleich | Kopie des Steuerbescheides vorlegen und nachweisen, wann die Zahlung zugeflossen ist, z. B. Kontoauszug |
Erbschaft | Kopie des Erbscheins vorlegen |
Gewinn | Höhe und Datum des Zuflusses nachweisen, z. B. durch Kontoauszug |
Sonstige Einkommen wie z. B. Zinseinnahmen usw. | Art und Höhe des Einkommens vorlegen und Zufluss belegen, z. B. Kontoauszug |
Änderung in den persönlichen Verhältnissen, wie Heirat, Scheidung, Kindesgeburt | Urkunde vorlegen und ggf. Angaben im Antrag und in den Anlagen ergänzen/ ändern |
Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen | Vollständige Kopie der Abrechnung incl. aller Nachweise vorlegen |
Änderung der Höhe der Miete, Nebenkosten oder Heizkosten | Durch Bestätigung des Vermieters bzw. Abrechnung des Vermieters o. ä. nachweisen |
Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben machen, führt es dazu, dass Sie die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen zu erstatten haben und dass gegen Sie ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden könnte.
Die Antragsformulare stehen Ihnen hier zum Donwload bereit.
